Zahnarztpraxis Dr. Susanne Wiese
Zahnarztpraxis    Dr. Susanne Wiese

FAQ

Wie oft sollte man zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Dies ist sehr individuell, die Empfehlungen reichen von einmal bis viermal pro Jahr. Abhängig ist das von dem Gesundheitszustand der Zähne sowie von etwaigen Begleiterkrankungen.  Zwei Kontrollen pro Jahr sind zu empfehlen und werden auch von den Krankenkassen bezahlt. Bei Patienten, die z.B. an einer schweren Parodontitis erkrankt sind oder an einem Diabetes leiden, sollte man durchaus  drei bis viermal pro Jahr kontrollieren.

Ich habe Zahnschmerzen, was kann ich tun?

Bei Beschwerden und Zahnschmerzen können Sie uns natürlich jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen. Am Wochenende bzw. Feiertagen gibt es einen zentralen Notdienst. Die Telefonnummer lautet: 05176/ 923399 

Ergibt Prophylaxe Sinn?

Absolut! Vorbeugung ist immer die beste Therapie. Daher können Sie mit einer konsequenten Prophylaxe meist schmerzhafte oder auch teure Behandlungen verhindern. Dazu gehört nicht nur die regelmäßige häusliche Zahnpflege sondern auch regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt, gegebenenfalls auch professionelle Zahnreinigung. Gerade Erkrankungen des Zahnhalteapparates zeigen sich meist erst dann, wenn sie schon fortgeschritten sind.

 

 

 

 

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Was nützt mir ein Bonusheft?

Mit dem Bonusheft werden die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt vor der Krankenkasse nachgewiesen. Die Patientin oder der Patient bekommt mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft von ihrer/seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss. Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent erhöht.

Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums kann folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum die Patientin oder der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

In welchem Alter soll mein Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt?

Im Grunde ab dem Durchbruch der ersten Zähne. Zwar ergeben sich so früh meist keine direkten zahnärztlichen Probleme, doch kann so schon zeitig Vertrauen aufgebaut werden und der Gedanke an den Zahnarzt ist dann nicht unangenehm . Außerdem kann man sich so spielerisch, z.B. durch Polituren etc., an eine zahnärztliche Behandlung herantasten. 

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